Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

CORSO / Otto (GmbH & Co KG) - nachfolgend CORSO genannt -

 

Allgemeines/Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Die Anerkenntnis hiervon abweichender oder entgegenstehender Bedingungen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Dies gilt auch bei
vorbehaltloser Ausführung der Lieferung. Die Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern. 

 

Vertragsschluss/ Abnahme der Ware

Mit Abschluss der Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Angebot ab. Der Kaufvertrag kommt erst durch ausdrückliche Erklärung oder den Versand/ die Zurverfügungstellung der Ware zustande.

Der Käufer ist verpflichtet, die georderte Ware abzunehmen (Hauptpflicht). Kommt der Käufer mit der Abnahme der Ware in Verzug, ist CORSO nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt,
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten. Kommt der Käufer mit der Abnahme der georderten Waren in Verzug, so ist CORSO unbeschadet des vorstehenden
Absatzes und der sonstigen gesetzlichen Rechte berechtigt, von dem Käufer binnen einer Frist von drei Wochen schriftlich eine Erklärung zu verlangen, ob er mit einer anderweitigen freihändigen
Verwertung der georderten Ware einverstanden ist. Sollte diese Erklärung nicht binnen der genannten Frist von drei Wochen bei CORSO eingehen, so gilt dies als Einverständnis des Käufers mit einer
entsprechenden Verwertung. CORSO ist verpflichtet, den Käufer bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens und die ihm daraus entstehenden Rechtsfolgen schriftlich hinzuweisen.
Bei einem Einverständnis mit der anderweitigen Verwertung der georderten Ware durch CORSO erfolgt die Veräußerung freihändig. Der Erlös wird dem Käufer auf dessen Schadensersatz und
Aufwandsersatzverpflichtung nach Abzug der entstandenen Kosten angerechnet. 

Lieferung

Die Lieferung erfolgt frei Werk bzw. Lager ("ex Works" Incoterms 2000) unversichert und unfrei. Fracht-, Speditions- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Käufers bzw. Empfängers.
Die Gefahr geht auf den Käufer mit der Zurverfügungstellung der Ware im von CORSO bezeichneten Auslieferungslager über. 

Zahlung

Bei vereinbarter Vorauskasse wird die Ware erst freigegeben, wenn die Zahlung erfolgt ist. Im Übrigen hat die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung, Erhalt der Ware vorausgesetzt,
rein netto Kasse auf das Konto von CORSO bei der Commerzbank Hamburg (IBAN: DE67200400000632111100 BIC: COBADEFFXXX) zu erfolgen. Die Rechnungsnummer von CORSO
und ihr Ausstellungsdatum sind hierbei anzugeben. Bei Zahlungsverzug ist CORSO berechtigt, Mahnkosten in Höhe von EURO 2,00 pro Mahnung und Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. CORSO behält sich vor, den Käufer nur gegen Zahlung per Bankeinzug zu beliefern. Bei Zahlungen per Bankeinzug ist die
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats nur von Konten bei deutschen Kreditinstituten möglich. Bei Zahlungen mit SEPA-Lastschrift behält CORSO sich vor, die Frist für die Vorabankündigung
(sog. Pre-Notifiaction) bei erstmaligen Lastschriften auf bis zu 5 Bankarbeitstage und bei wiederkehrenden Lastschriften auf bis zu 2 Bankarbeitstage zu verkürzen.
Sollten von den Kreditinstituten Gebühren in Rechnung gestellt werden, behält sich CORSO eine Weiterverrechnung vor. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu,
wenn seine Ansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. 

Mängelgewährleistung und Haftung

Die Ware kann vom Käufer und/oder seinem Bevollmächtigten vorher besichtigt werden. Die dann bestellten Waren werden den vorhandenen Beständen nach entsprechend zusammengestellt
und zur Auslieferung gebracht. Abweichungen von der vereinbarten Liefermenge in Höhe von bis zu 10% berechtigen keine der Parteien zu Ansprüchen. Über 10% hinausgehende Abweichungen
von der vereinbarten Liefermenge sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gegenüber CORSO zu rügen. Für die Einhaltung der Frist maßgeblich ist der Eingang bei CORSO.
Bei der Ware handelt es sich durchgängig um Restposten. Deshalb wird die Ware in dem Zustand verkauft, in dem sie sich befindet. Mängelansprüche sind deshalb ausgeschlossen, soweit
CORSO den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie verletzt hat. Gleiches gilt für Rechtsmängel. Im übrigen setzen Mängelansprüche des Käufers ordnungsgemäße Mängelrügen
gemäß § 377 HGB voraus. Für Schadensersatzansprüche aufgrund von Mängeln gelten die nachfolgenden Bestimmungen. Dies gilt auch für Mangelfolgeansprüche. Soweit CORSO nach den
gesetzlichen Voraussetzungen aus anderen Gründen auf Schadensersatz haftet, gilt dies nur, sofern die Schadensursache auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder auf der fahrlässigen Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten beruht oder CORSO nach dem Produkthaftungsgesetz haftet. Die Haftung von CORSO für die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit ist nicht beschränkt.
Etwaige Mängelansprüche verjähren in 6 Monaten, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Verjährungsfrist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz für Mangelfolgeschäden und Verschulden bei Vertragsschluss,
nicht aber für Ansprüche aus der deliktischen Produkthaftung oder dem Produkthaftungsgesetz. Etwaige Rückgriffsansprüche des Käufers sind aufgrund der Eigenschaft der Ware als Restposten
ausgeschlossen. Soweit Rückgriffsansprüche gegeben sind, kann der Käufer keine weitergehenden Ansprüche geltend machen, als ihm nach § 478 BGB zustehen. Insbesondere sind Rückgriffsansprüche
ausgeschlossen, die auf Vereinbarungen des Käufers mit seinen Kunden beruhen, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen. 

Herkunftsmerkmale

Die Ware darf nur neutralisiert weiterverkauft werden und die Herkunft von der Otto (GmbH & Co KG) oder einer der Otto Group Gesellschaften (insbesondere Heinrich Heine GmbH) nicht mehr
erkennen lassen. Dazu sind sämtliche Etiketten, Preisschilder, Artikelnummern u.a. zu entfernen. Kartons, Gebrauchsanweisungen, Waschanleitungen etc. sind zu vernichten und auf Kosten des
Käufers neu zu drucken, sofern eine Neutralisierung durch Überdrucken nicht möglich ist oder nicht durchgeführt werden kann. Bei Zwischenverkäufen (Kettenverkäufen) ist der Käufer in den
Fällen, in denen die Ware von ihm nicht neutralisiert werden kann, verpflichtet, seinem Abnehmer die Neutralisierung der Ware aufzuerlegen und für die Durchführung der erforderlichen
Maßnahmen einzustehen. Dem Käufer überlassene Kataloge und/oder Fotografien, sowie Inhalte und Bilder von Web-Sites der Otto Group Gesellschaften (z.B. Otto (GmbH & Co KG),
Heinrich Heine GmbH) dürfen ohne ausdrückliche schriftliche vorherige Zustimmung von CORSO nicht für Preisdemonstrationen oder Werbemaßnahmen benutzt werden. Das Herunterladen
oder Kopieren von Inhalten aus den Web-Sites der Unternehmen der Otto Group (z.B. Otto (GmbH & Co KG), Heinrich Heine GmbH) ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung grundsätzlich
verboten und kann aus urheberrechtlichen Gründen strafbar sein. Verletzt der Verkäufer die Verpflichtungen aus diesem Abschnitt, so ist CORSO vorbehaltlich der sonstigen Rechte zur
außerordentlichen Kündigung berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von EURO 5.000,00 für jeden Verstoß zu verlangen. Das Recht auf Geltendmachung weitergehenden Schadensersatzes wird vorbehalten. 

Eigentumsvorbehalt

 

CORSO behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers,
insbesondere bei Zahlungsverzug, ist CORSO berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware zurückzunehmen. Die Vorschriften der InsO bleiben unberührt. Der Käufer ist berechtigt,
die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt CORSO jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) der Forderungen
von CORSO ab, die aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. CORSO ist jedoch befugt,
die Forderung selbst einzuziehen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nicht nachkommt, in Zahlungsverzug gerät oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz-
oder Vergleichsverfahrens oder eines entsprechenden Verfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Der Käufer ist dann verpflichtet, CORSO auf Verlangen eine genaue Aufstellung der CORSO
zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum zu geben und CORSO alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen
nötigen Auskünfte zu erteilen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen. Im Insolvenzfalle des Käufers bleiben die Vorschriften der InsO unberührt. 

Bonitätsprüfung

Die Vertragsdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße/ Hausnummer, PLZ/Ort) werden genutzt, um bei der Firma Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Hamburg, eine Bonitätsprüfung zu veranlassen.
Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses werden Wahrscheinlichkeitswerte erhoben und verwertet, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. 

Sonstiges

Aufhebungen, Änderungen und Ergänzungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort ist Hamburg. Gerichtsstand ist der Firmensitz der Otto (GmbH & Co KG),
sofern der Käufer Kaufmann ist, CORSO kann den Käufer auch an dessen Sitz verklagen. Die Rechtsbeziehungen beurteilen sich ausschließlich nach deutschem Recht, das UN-Übereinkommen über Verträge
über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

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